Wort davor: Kreisfuhre

Kreisfürst
Wortklasse: Maskulinum

Kreisfürst (I)
Erklärung: kreisausschreibender Fürst.
vgl. Kreismitfürst.

Kreisfürst (II)
Erklärung: im Deutschen Bund.

Wort danach: Kreisgebührnis

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