Wort davor: Kreisextraordinarium

Kreisfiskal
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in Livland vereidigtes Kontrollorgan der Krone vor allem über das Gerichts- und Polizeiwesen.

Wort danach: Kreisfuhre

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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