Wort davor: Kreisentschluß

Kreisexekution
Wortklasse: Femininum
Erklärung: (zwangsweise) Vollziehung der Reichsordnungen, Kreisabschiede oder Kreisbeschlüsse (I) sowie Vollstreckung der Urteile der höchsten Reichsgerichte innerhalb eines Kreises (III 2).

Wort danach: Kreisexekutionsordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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