Wort davor: Kreiseingesessene

Kreiseinnahme
Wortklasse: Femininum

Kreiseinnahme (I)
Erklärung: Einnahme (I) von Steuern in einem Kreis (III 4).

Kreiseinnahme (II)
Erklärung: Behörde zur Verwaltung von Kreissteuern.

Wort danach: Kreiseinnehmen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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