Wort davor: Kreisdiktatur

Kreisdirektor
Wortklasse: Maskulinum

Kreisdirektor (I)
Erklärung: geschäftsführender Leiter eines Kreises (III 2), teilweise unterschieden vom kreisausschreibenden Fürsten, teilweise mit ihm identisch, vor dem 18. Jh. vorwiegend als Direktor bezeichnet.

Kreisdirektor (II)
Erklärung: Ritterhauptmann als Leiter eines Kreises (III 3) beziehungsweise als Kreishauptmann (II).
Kreisdirektor (III)
Erklärung: oberster Verwaltungsbeamter in einem Kreis (III 4).

Kreisdirektor (III 1)
Erklärung: in der Mark Brandenburg, später auch in den übrigen preußischen Ländern, zunächst auf Vorschlag der Kreisstände (II) vom Landesherrn ernannter Ehrenbeamter mit geringer Besoldung, Kreiskommissar (II 1) in herausragender Stellung, seit 1702 meist Landesrat genannt; auch nach 1806 als Amtsbezeichnung üblich.
Kreisdirektor (III 2)
Erklärung: in Ansbach-Bayreuth unter preußischer Herrschaft.
Kreisdirektor (III 3)
Erklärung: in Baden Leiter eines Kreisdirektoriums (III 3).
Kreisdirektor (IV)
Erklärung: Bezeichnung für den Leiter eines Kreises (III 2) in den Plänen für einen in Kreise (III 2) eingeteilten deutschen Staatenbund.

Wort danach: Kreisdirektorium

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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