Wort davor: Kreisbediente

Kreisbeitrag
Wortklasse: Maskulinum

Kreisbeitrag (I)
Erklärung: wie Kreisanlage (I).

Kreisbeitrag (II)
Erklärung: von einem Kreis (III 2) an das Reich gezahlter Beitrag.
Kreisbeitrag (III)
Erklärung: von einem Kreis (III 4) an das zuständige Departement zu entrichtender Beitrag.

Wort danach: Kreisberatschlagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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