Wort davor: Kreisausschreibamt
Kreisausschreiben
Wortklasse: Neutrum
Kreisausschreiben (I)
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung:
die zum Kreisausschreibamt gehörende Tätigkeit des ausschreibenden Fürsten.
vgl.
ausschreiben (IV),
ausschreiben (V),
Kreisausschreibung,
Kreisschreiben (I),
Kreistagsausschreiben,
Zirkularschreiben.
Kreisausschreiben (II)
Erklärung:
von einem Kreisausschreibamt an alle oder einzelne Kreisstände
(I) gerichtetes Zirkularschreiben in Kreisangelegenheiten; auch die Einberufung zu einem Kreiskonvent
und vereinzelt ein von einzelnen Kreisständen (I) ausgehendes Schreiben.
- Belegtext:
dieweil von dises reichs-crays staenden ein crays-ausschreiben an etliche innhabere an gemeldter grafschafft ausgangen
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 159
- Datierung: 1658
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 214
- Datierung: 1664
Fundstelle: AnnNassau 20 (1887) 127
- Datierung: 1705
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 258
- Belegtext:
die auslauffende fuerstl. mandata, craiß-, auch kriegs-ausschreiben, so nur an den statt magistrat jeden orths gerichtet und lauter politica in sich begreiffen,
dannoch auf den canzeln ... vorgelesen ... worden ..., welches wir abgethan
Datierung: 1707
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 459
- Datierung: 1723
Fundstelle: Moser,StaatsR. 26 S. 382
- Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 167
- Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 518
Wort danach: kreisausschreibend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten