Wort davor: Kreisausschreibamt

Kreisausschreiben
Wortklasse: Neutrum

Kreisausschreiben (I)
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung: die zum Kreisausschreibamt gehörende Tätigkeit des ausschreibenden Fürsten.
vgl. ausschreiben (IV), ausschreiben (V), Kreisausschreibung, Kreisschreiben (I), Kreistagsausschreiben, Zirkularschreiben.

Kreisausschreiben (II)
Erklärung: von einem Kreisausschreibamt an alle oder einzelne Kreisstände (I) gerichtetes Zirkularschreiben in Kreisangelegenheiten; auch die Einberufung zu einem Kreiskonvent und vereinzelt ein von einzelnen Kreisständen (I) ausgehendes Schreiben.

Wort danach: kreisausschreibend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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