Wort davor: Kreditivschreiben
Kreditor
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Gläubiger.
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch creditor und ital. creditore entlehnt.
vgl.
Anleiher (II),
Ausleiher,
Beiter,
Borger (I),
Darleher,
Darlehner,
Darleiher (I),
Darleiher (II),
Forderer (I 2),
Geber (II 3),
Geldausleiher,
Gelter (II),
Glauber,
Glaubhaber,
Gläubiger,
Glaubner,
Guthaber,
Kapitalgläubiger,
Schuldforderer,
Verleiher.
- Belegtext:
wann des schuldiger in untrew seines creditors verstoß und enpfremdet sein hab, mag der creditor alle empfremdte habe wider ruffen und reichtliches vordern durch diese clage
Datierung: Ende 15. Jh.
R. Stintzing, Geschichte d. populären Literatur des röm.-kan. Rechts in Deutschland ...(1867) 341
- Belegtext:
seiner gesellschafft als gelaubiger und creditor
Datierung: 1510
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 178
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. 6
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1540
Fundstelle: LübRatsurt. III 309
- Datierung: 1540
Fundstelle: Matzinger-Pfister,Paarformel 154
- Belegtext:
creditor heist ein glaubiger, dem man schuldig ist
Datierung: 1549
W. Schweicker, Zwifach Buchhalten (Nürnberg 1549) Titelbl.v
- Belegtext:
so du diß buchhalten zu einem nuetzlichen verstand bringen wilt, mustu im giornal ... besehen, ob der debitor zur lincken vnd der creditor zur rechtenhand gesetzt sey
Datierung: 1549
W. Schweicker, Zwifach Buchhalten (Nürnberg 1549) Titelbl.v
- Datierung: 1553
Fundstelle: BrschwUB. I 366
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- digitalisiert im Rahmen der Digitalen Bibliothek Braunschweig
- Datierung: 1556
Fundstelle: RigaErbb. 337
- Belegtext:
scholen de creditorn sick dersulven afgetreden gudern egenes gewalts nenes wegen underfangen
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) 217
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. III 1 § 2
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Datierung: 1591
Fundstelle: EiderstLR. 59
[weitere Angaben: und öfter]
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1595
Fundstelle: Hackmann Mantissa 22
- Datierung: 1597
Fundstelle: CStSlesv. I 223
- Datierung: 1597
Fundstelle: LuxembW.(Majerus) III 262
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der creditor oder glaubiger ist der, von deme was erkaufft oder an barem gelt bezalt hat
Datierung: 1610
N. Wolff, Kurtze ... Beschreibung e. ordentlichen ... Buchhaltens ... (Nürnberg 1610) 10
- Datierung: 1612
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 45 Anm.
- Belegtext:
creditor, ein glaubiger, ein außleiher, borger
Datierung: 1616
Fundstelle: Henisch 618
- Datierung: 1623
Fundstelle: StapelholmConst. 636
- Belegtext:
wann ... auf des debitoris gueter arrest angelegt, sollen vom gericht etliche der vornehmsten creditoren zu curatoren verordnet werden
Datierung: 1648
Fundstelle: LübOGO. 20
- Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 348
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
falls ... ein creditor nach verfliessung [von] ... drey jahren solche aufkuendigung [v. Kapitalien] thaete, soll dem debitori in
den ... folgenden siebenden jahren frey stehen ..., die capital-summam particulariter ... abzulegen
Datierung: 1654
Fundstelle: JRA. 672
- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 70
- Belegtext:
wie der creditoren, welche in concursu zusammen kommen, fuenff classes seyn ..., als soll der urtheilsfasser solcher classes folgen, darin die creditores und deren ordnung vertheilen und die prioritaet reguliren
Datierung: 1673
Fundstelle: Dähnert,Samml. III 274
- Datierung: 1688
Fundstelle: MagdebPolO. 285
- Belegtext:
es sollen keine obligationen oder contracte ohne der debitoren und creditoren ... convention und consens ... in dieses schuld- und pfandprotocoll gebracht ... werden
Datierung: 1698
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 1 S. 303
- Belegtext:
[Aufrichtung eines Zinsbriefes:] darauf müessen ... der schuldner und der creditor an stab greifen und der schuldner dem fürsprechen also nachsprechen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: SGallenOffn. II 657
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
zahlete ... der schuldner in der ihm vom gerichte gesetzten zeit nicht, ist der creditor, wenn er solches begehret, in das verpfaendete stueck zu immitiren oder dasselbe zu taxiren und zu subhastiren
Datierung: 1722
Fundstelle: CCMarch. II 2 Sp. 131
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hempel,JurLex. VIII 615
[weitere Angaben: uö.]
- Datierung: 1755
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 2 S. 400
- Belegtext:
glauber, glaeubiger, creditor ... ieder, der an dem andern eine forderung hat
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 514
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- in Google Books
- Belegtext:
creditor ... der glaeubiger, von dem ich eine sache (geld, wechsel, effekten oder waaren) erhalten
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 109
Wort danach: Kreditor(en)buch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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