Wort davor: Kreditiv
Kreditivschreiben
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
wie Kredenz.
- Datierung: 1614
Fundstelle: ZSchwabNeuburg 8 (1881) 251
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1616
Fundstelle: PommJb. 4 (1903) 123
- Belegtext:
credentzbrieff, creditiffschreiben, also genant, das dem, der solches empfahet, glauben kan, es sey jhm also, wie der, so es zustelt, fuerbringet
Datierung: 1616
Fundstelle: Henisch 618
- Belegtext:
credentz oder creditiffschreiben hat daher seinen nammen, daß dem, der solches empfahet, seines befelchs vnnd verrichtung halben glauben zugesteht wirdt
Datierung: 1631
J.R. Sattler, Teutsche Orthographey ... (Frankfurt 41631) 22
- Datierung: 1654
Region/Autor/Textsorte:
Schwaben
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 395
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- in Google Books
- Datierung: 1663/64
Fundstelle: SchweizId. IX 1529
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 176
- Datierung: 1683
Fundstelle: FriedbergGBl. 5 (1922) 49
- Datierung: 1700
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 141
- Datierung: 1700
Fundstelle: Zwantzig,CeremBrandenb. 129
- Belegtext:
in einigen craeyssen werden die vollmachten nebst dem creditiv-schreiben dem directorio exhibiret
Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 1091
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 434
- Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 46 S. 262
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1749
Fundstelle: Moser,Kanzleisachen 41
- Belegtext:
creditiv-schreiben ... seynd schreiben, wodurch eine gesandtschafftliche person in solcher qualitaet bey deme, an welchen das schreiben ergehet, legitimiret wird
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 437
- Belegtext:
die wesentlichen theile eines creditivschreibens sind, daß man 1) von dem gegenstande der gesandtschaft ueberhaupt eine meldung mache, 2) den character des gesandten ausdruecke,
ob er vom ersten, zweyten oder dritten range seyn solle, und 3) den hof oder den staat, an den der minister abgesendet wird, ersuche, demselben in seinen staatsgeschaefften voelligen glauben beyzumessen
Datierung: 1754
Fundstelle: Beck,Staatspraxis 226
- Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 165
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 356
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- in Google Books
Wort danach: Kreditor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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