Wort davor: 2Kredit
Kreditbrief, Kreditsbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
briefliche Anweisung an eine Person oder ein Bankinstitut, einer namentlich genannten Person eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen.
sprachliche Erläuterung:
Übs. v. frz. lettre de crédit.
vgl.
Anweisung (IV 3).
- Datierung: 1673
Fundstelle: Savary,Kaufmann 238
- Belegtext:
gattung der brieffe, welche credits-brieffe genennet werden und keine wechselbrieffe sind, das ist, wann ein wechsler oder negociant einem seiner freunde, der in einer stadt, wo
er hinreisen will, geld von noethen hat, einen brieff an seinen correspondenten giebet und darinnen bittet, daß er seinem freund, deß brieffes uberbringern, eine summa geld ... erlege
Datierung: 1676
Fundstelle: Savary,Kaufmann I 153
- Datierung: 1690
Fundstelle: NlWB. VIII 1 S. 132
- Belegtext:
credit-brieffe sind brieffe, welche die kauffleute bey andern recommendiren, daß ihnen entweder geld oder waaren, allezeit offene cassa, ueber so viel, als sie begehren ..., oder
ueber gewisse gesetzte summen gegen vorzeigung einer handschrifft und siegel, ingleichen eines reverses ... moechte abgefolget werden
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 86
- Belegtext:
die creditbriefe haben, ob sie zwar an und fuer sich keine wechselbriefe sind, ... mit diesen einerley privilegien und rechtliche vorzuege, jemanden zur wiederbezahlung der kraft selbiger empfangenen summen zu nöthigen
Datierung: 1753
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 II 721
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 232
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- in Google Books
- Belegtext:
hat ... ein kaufmann an jemanden einen creditbrief ertheilt und seinem correspondenten angewiesen, dem ueberbringer auf seine rechnung zu zahlen, so wird er jenem als hauptschuldner verhaftet
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 712
- Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 204
[weitere Angaben: uö.]
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 109
Wort danach: Krediteur
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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