Wort davor: Kranzstand
Krapfen
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Haken, in rechtlicher Bedeutung Kerbe (I 2).
- Belegtext:
das viertel, da man mit mysset, das sal einen krappen haben vnd sal haben vnser hern zeichen
Datierung: 1351
Fundstelle: ErfurtZuchtbf. 111
Faksimile
- Belegtext:
das kornviertel, womit man mißt, soll einen krapfen haben und unser herren zeichen
Datierung: 1640
Fundstelle: MittErfurt 47 (1931) 38
Wort danach: Krapfengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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