Wort davor: kränken
Krank(en)geld
Wortklasse: Neutrum
Krank(en)geld (I)
Erklärung:
durch den Unternehmer oder die Zunft geleistete finanzielle Unterstützung des kranken Arbeiters.
- Belegtext:
von dess krankgelcz wegen stett zu eynes herrn wyllen, darnach vnd ym ayner myth vleyss der arbaitt ausswartt
Datierung: 1512
Fundstelle: Wenzel,Magy.bány. 286
- Belegtext:
wan einer ... unter denen brüdern am montag und dienstag arbeitet und mit schleuniger kranckheit befällt, dass er am mittewochen nicht kan arbeiten, so soll er die woche sein kranckengeldt ... haben
Datierung: 1683
Fundstelle: HambZftRolle 208
Faksimile
- Datierung: 1781
Fundstelle: NCCPruss. VII 207
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1788
Fundstelle: HdbchÖstGes. XV 378
- Datierung: 1796
Fundstelle: IserlohnUB. 349
Krank(en)geld (II)
Erklärung:
Leistung an einen Pfarrer für einen Krankenbesuch.
Wort danach: Kränkung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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