Wort davor: Kran(en)ordnung

Kran(en)recht
Wortklasse: Neutrum

Kran(en)recht (I)
Erklärung: Befugnis, einen Kran als öffentliche Ladevorrichtung aufzustellen und zu betreiben.

Kran(en)recht (II)
Erklärung: wie Kranengerechtigkeit.
Kran(en)recht (III)
Erklärung: wie Kranengeld.

Wort danach: Kran(en)schreiber

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