Wort davor: Kran(en)ordnung
Kran(en)recht
Wortklasse: Neutrum
Kran(en)recht (I)
Erklärung:
Befugnis, einen Kran als öffentliche Ladevorrichtung aufzustellen und zu betreiben.
Kran(en)recht (II)
Erklärung:
wie Kranengerechtigkeit.
Kran(en)recht (III)
Erklärung:
wie Kranengeld.
- Belegtext:
bey einigen zollstaetten ist auch das krangeld oder kranrecht eingefuehret, welches so viel als waegegeld heißen soll, weil die gueter und waaren zum behufe des zolles gewogen werden muessen
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 147
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Wort danach: Kran(en)schreiber
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