Wort davor: Kran(en)geld

Kran(en)gerechtigkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: der richtigen Berechnung des Zolls dienendes Recht, auf Schiffen beförderte Waren (mit Hilfe eines Krans) ausladen und wiegen zu lassen.
vgl. Kran(en)recht (II).

Wort danach: Kran(en)meister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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