Wort davor: Kramrecht

Kramschinder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Plünderer eines Krams (I), vgl. den Beleg von 1448 unter Kram (I) und Kramhaus.

Wort danach: Kramschuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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