Wort davor: kramen

Krämer
Wortklasse: Maskulinum

Krämer (I)
Erklärung: zunftmäßig gebundener Kleinhändler, der teilweise auch auf fremden Märkten Handel treibt, im Unterschied zu Kaufmann (II).

Krämer (II)
Erklärung: nicht ortsansässiger Kleinhändler, der in der Regel nur zu Jahrmärkten zugelassen wird, auch der (als unehrlich angesehene) Hausierer.

Wort danach: Krämerakzise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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