Wort davor: Kräftigung
kräftlich
kräftlich (I)
Wortklasse: Adjektiv
kräftlich (I 1)
Erklärung:
gewalttätig, grob.
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (II).
- Belegtext:
zoo wye den anderen craftelick ter aerden werpt, sal geven den rechter xx sc., ende die craftelike worpe zal hy by sentencie van schepenen beteren den geenen, die geworpen es
Datierung: 1275
Fundstelle: MnlWB. III 2020
kräftlich (I 2)
Erklärung:
rechtswirksam, rechtsbeständig.
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (VII).
- Datierung: 1427
Fundstelle: MittOsterland 5 (1859) 69
- Belegtext:
wir ... wollen, ..., daß ... die ... freyheiten ... ihnen stette, veste und cräfftlich sein und pleiben sollen
Datierung: 1434
Fundstelle: ArchUFrk. 4, 2 (1837) 190
kräftlich (II)
Erklärung:
adv.
kräftlich (II 1)
Erklärung:
mit Gewalt.
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (II).
kräftlich (II 2)
Erklärung:
rechtswirksam.
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (VII).
- Belegtext:
wir ... denselben [Vormündern] beuolhen haben, ime getrewlich vorzusten, vnd ob sie etwas seint halben crafftlichs zu handeln haben wurden, das an vnns ... gelangen zu lassen
Datierung: 1485
Fundstelle: CDBrandenb. I 17 S. 171
Wort danach: kraftlos
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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