Wort davor: kräftigen
kräftiglich
Wortklasse: Adverb
kräftiglich (I)
Erklärung:
gewalttätig (II).
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (II).
- Belegtext:
ist es ouch, das jeman dheinen in sinem eignen huse und hofe, darin er seßhaftig ist, krefticlich und mechtiklich ankumpt oder angriffet, was im der ubels dut, da got kein besserung noch
Datierung: 1347
Fundstelle: SchlettstStR. 41
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- Datierung: 1374
Fundstelle: SchlettstStR. 284
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kräftiglich (II)
Erklärung:
rechtswirksam.
Wortbildungshinweis: zu
Kraft (VII).
Wort danach: Kräftigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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