Wort davor: 1Kostung
2Kostung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
2kosten (II).
2Kostung (I)
Erklärung:
Mahlzeit anläßlich der Aufnahme in das Amt der Leineweber in Riga.
- Belegtext:
sal men ehnen vor eynen broder upnehmen und alsdenne des ampts gerechticheit dohn und geven thor kostinge eynen schyncken, thwe stucke dröges fleisches, thwe methwörste, ein halven
ossen, vor eine marck brodt, drie thunnen beers und in de bussen viff marck gelde
Datierung: 1544
Fundstelle: Stieda-Mettig 400
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2Kostung (II)
Erklärung:
Qualitätsprüfung,.
vgl.
Koster.
- Belegtext:
auskostung. die auskostung ist besonders beym weinkauf gebraeuchlich, bringt aber den contract noch nicht zu seiner vollkommenheit. auch stehet es nicht zu behaupten, daß vor geschehener kostung
der kaeufer die gefahr tragen muß
Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht II 323
Wort danach: Kostversäumnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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