Wort davor: kostgäbe

Kostgeld
Wortklasse: Neutrum

Kostgeld (I)
Erklärung: das auf Grund verschiedenster rechtlicher Verpflichtungen gezahlte Entgelt für oder statt Verköstigung.

Kostgeld (II)
Erklärung: in den Niederlanden jährlicher Mitgliedsbeitrag zu einem Bogenschützenverein.

Wort danach: Kostgetreide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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