Kostenschwein
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Schwein, das der Grund- und Waldherr zusätzlich zur Mast treiben lassen darf als Ausgleich für die Mahlzeit, die er anläßlich der Kennzeichnung der zur Eichelmast berechtigten Schweine
für Holzgraf, Förster (II 1) und Bestanderben zu geben verpflichtet ist.
Wort danach: Koster
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten