Wort davor: 2kosten

kost(en)frei
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: unentgeltlich, ohne Verpflichtung, für die eigene Beköstigung sorgen zu müssen, gebührenfrei.

Wort danach: Kostenlohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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