Wort davor: 2kosten
kost(en)frei
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
unentgeltlich, ohne Verpflichtung, für die eigene Beköstigung sorgen zu müssen, gebührenfrei.
- Belegtext:
hat inne [König] die statt mit allem ... kostfry gehalten
Datierung: 1417
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 103 (1950) 83
- Belegtext:
sein gnade wil auch mich inn seiner gnaden landen unnd deinsten kostfry halten, vor schaden stehen unnd mit hovecleidunge uff vier pferde vorsorgenn gelich andernn siner gnade rethenn
Datierung: 1496
Fundstelle: ZNdSachs. 1891 S. 80
- Belegtext:
der statt thorhüter laßen wir von der statt kostenfryg sitzen vnd blyben
Datierung: 1548
Fundstelle: NydauFrhB. 56
- Belegtext:
auch sollen die gerichtsheren die ... scheffen costenfrey halten
Datierung: um 1573
Fundstelle: PfälzW. I 279
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 1671
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
ist der schuldner verpflichtet, die rückzahlung kostenfrey an dem orte, wo der gläubiger zur zeit des geschlossenen vertrags seinen wohnsitz gehabt hat, zu leisten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 769
Wort danach: Kostenlohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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