Korrespondenzkreis
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Reichskreis (I), der mit anderen Reichskreisen in Kreisangelegenheiten, aber außerhalb des gewöhnlichen Kreistags, zusammenarbeitet.
Wort danach: Korrespondenzrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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