Wort davor: Kornordnung
Kornpacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
(Recht auf einen) Pachtzins in Getreide.
- Datierung: 1391
Fundstelle: HeisterbachUB. 464
- Datierung: 1535
Fundstelle: PommVis. I 40
- Belegtext:
geben sie jhme [pfarrer] ... kornpachte, miß oder scheffel korn, so sollen sie jme gut vnd reine korn lieffern vnd in deme jren pfarrer vnd seelsorger nicht betriegen
Datierung: 1558
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 267
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1569
Fundstelle: FrankenthalMschr. 8 (1900) 14
- Belegtext:
zwischen den zweyen u.l.f. tagen assumptionis vnd nativitatis sollen die kornpecht gelieffert werden
Datierung: 1582
Region/Autor/Textsorte:
Untermosel
Fundstelle: GrW. II 474
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1622
Fundstelle: HadelnPriv. 216
Faksimile
- Belegtext:
die kuenfftig fellige kornpaechte aber muessen jaehrlich ... an korn ... richtig abgegeben werden
Datierung: 1643
Fundstelle: CCMarch. II 2 Sp. 7
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1653
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 69
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wer dienste, korn-pächte und hebungen schuldig ist, mag solche an gelde nicht, also hingegen, der solche an gelde schuldig, nicht an getrayde wider dessen, dem sie gebühren, willen ablegen
Datierung: 1739
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 727
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
geldzinsen, kornpächte der unterthanen, zehenden, dienstgelder, abschoß und andre hebungen dieser art gebühren dem käufer, so weit sie nach der uebergabe fällig sind
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 107
- Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 147
Wort danach: Kornparzelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten