Wort davor: Kornhebung

Kornherr
Wortklasse: Maskulinum

Kornherr (I)
Erklärung: Kapitelsherr (I) als Inhaber eines klösterlichen Kornamts (I).

Kornherr (II)
Erklärung: mit der Aufsicht über das Marktwesen betrauter Ratsverordneter, Mitglied der Vorstandschaft eines obrigkeitlichen Kornhauses, Inhaber eines städtischen Kornamts (I).
Kornherr (III)
Erklärung: der Gesellschaft der Kornmacher zu Zürich angehörender Getreidehändler.

Wort danach: Kornherrenscheffel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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