Wort davor: Kornhebung
Kornherr
Wortklasse: Maskulinum
Kornherr (I)
Erklärung:
Kapitelsherr (I) als Inhaber eines klösterlichen Kornamts (I).
Kornherr (II)
Erklärung:
mit der Aufsicht über das Marktwesen betrauter Ratsverordneter, Mitglied der Vorstandschaft eines obrigkeitlichen Kornhauses,
Inhaber eines städtischen Kornamts (I).
- Belegtext:
[schlechtes Korn] den kornherren angeben, damit die selbigen lut der ordnung mit der straf gegen dem schuldigen handlint
Datierung: 1543
Fundstelle: KonstanzWirtschR. 31
- Datierung: 1544
Fundstelle: KonstanzWirtschR. 197
- Datierung: 1581
Fundstelle: BuchWeinsberg III 119
- Belegtext:
ir als die, so uf ditz jar von meinen herrn zuo kornherrn verordnet sein, werden schweren, gemainer statt nutz und fromen ze fürdern und zuo schaffen und irn schaden und abgang zuo warnen nach allem ewerm vermogen ...
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ÜberlingenStR. 261
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- Belegtext:
[der Kornmesser] soll ... die cästen ordenlich beschließen und die schlüssel dem kornherrn ... überlüfern und, da er was schades ... an früchten oder mel
befinden würde, solches alsbald dem kornherrn anzeigen und ... auch keine früchten ohne des kornherrn befelh ausgeben
Datierung: um 1600
Fundstelle: SchlettstStR. 741
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- Datierung: 1737
Fundstelle: HambGSamml. II 140
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- in Google Books
- Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 148
Kornherr (III)
Erklärung:
der Gesellschaft der Kornmacher zu Zürich angehörender Getreidehändler.
Wort danach: Kornherrenscheffel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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