Kornfrucht
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Frucht (I) als Naturalleistung (Zehnt, Zins) sowie als Einkommensteil und Entgelt für geleistete Arbeit.
Wort danach: Kornfuder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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