Wort davor: Kornelier(s)pfennig

Kornelierrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: hergebrachte Regeln über Erwerb und Innehabung eines Korneliergutes.

Wort danach: Kornelierschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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