Wort davor: Kopulationszettel
kopulieren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung:
aus lateinisch copulare 'durch e. Band verknüpfen, Personen eng verbinden'.
kopulieren (I)
Erklärung:
jn. verheiraten.
- Datierung: 1544
Fundstelle: CCHolsat. I 380
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
copulirn, zamenfuegen ..., wie die priester braut vnnd breuttigam zusam geben
Datierung: 1571
Fundstelle: Roth 301
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
[Übschr.:] vermanung an braut und breutgam, wenn sie copuliret werden
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Hoya
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 1168
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sind zwo personen, so sich ... einander geschwängert haben, auf ergangenen gn. herrschaft befehl und zuerkannter straf ... in der pütteley und gefängnis copuliert ... worden
Datierung: 1659
Fundstelle: ZBayrKG. 37 (1968) 176
- Datierung: 1681
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 90
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
verordnung, daß ohne dreymahlige proclamation niemand, auch keine verwandten ohne dispensation noch fremde, copuliret werden sollen
Datierung: 1687
Fundstelle: CCMarch. I 2 Sp. 103
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: um 1700
Fundstelle: SteirGBl. 2 (1881) 11
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1726
Fundstelle: CCHolsat. I 392
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
zur straf copuliret worden
Datierung: 1731
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 105
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
kopulieren (II)
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung:
wie Kopulation.
Wort danach: Kopulierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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