Wort davor: Koppelhafer

Koppelheber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Pächter und Einnehmer der Koppel (V 3) beziehungsweise des Koppelgeldes (III).

Wort danach: Koppelheu

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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