Wort davor: Koppelfuttervogteister
Koppelgeld
Wortklasse: Neutrum
Koppelgeld (I)
Erklärung:
Geldanteil der Koppel (V 2).
Koppelgeld (II)
Erklärung:
die dem Koppelfutter (I) entsprechende Geldabgabe.
Koppelgeld (III)
Erklärung:
die im 18. Jh. aus der Natural- in eine Geldleistung umgewandelte Koppel (V 3) in Saarbrücken.
Koppelgeld (IV)
Erklärung:
vom Domkapitel Lübeck von seinen Untertanen geforderte Abgabe.
sprachliche Erläuterung:
zu Koppel (I)?
Wort danach: Koppelgerste
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten