Wort davor: Koppelfuttervogteister

Koppelgeld
Wortklasse: Neutrum

Koppelgeld (I)
Erklärung: Geldanteil der Koppel (V 2).

Koppelgeld (II)
Erklärung: die dem Koppelfutter (I) entsprechende Geldabgabe.
Koppelgeld (III)
Erklärung: die im 18. Jh. aus der Natural- in eine Geldleistung umgewandelte Koppel (V 3) in Saarbrücken.
Koppelgeld (IV)
Erklärung: vom Domkapitel Lübeck von seinen Untertanen geforderte Abgabe.
sprachliche Erläuterung: zu Koppel (I)?

Wort danach: Koppelgerste

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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