Wort davor: Koppelferken

Koppelfutter
Wortklasse: Neutrum
Wortbildungshinweis: zu Futter (I).

Koppelfutter (I)
Erklärung: bereits im 11./12. Jh. jährlich und regelmäßig erhobene Hafer-, dann Geldabgabe zur Fütterung der Pferde des Bischofs von Brixen, um 1300 in den Händen der Grafen von Tirol, im 16. Jh. irrtümlich als Abgabe zum Unterhalt herrschaftlicher Jagdhunde angesehen, vergleiche ArchÖG. 102 (1913) 189ff., besonders 193f. und ActaTir. III 199 Reg.
vgl. Koppelgeld (II), Koppeltreid, Koppelzins.
Wortbildungshinweis: zu Koppel (I).

Koppelfutter (II)
Erklärung: jährliche Abgabe an den Mainzer Erzbischof als Gerichtsherrn.

Wort danach: Koppelfuttervogteister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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