Wort davor: Kopiebuch

Kopiegebühr
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gebühr (II 4) für die Herstellung von Kopien amtlicher Schriftstücke durch Behördenschreiber, wobei in der Regel Zeilen- und Silbenzahl eines Bogens (IV) vorgeschrieben sind.
vgl. Kopiegeld.

Wort danach: Kopiegeld

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