Kopiegebühr
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gebühr (II 4) für die Herstellung von Kopien amtlicher Schriftstücke durch
Behördenschreiber, wobei in der Regel Zeilen- und Silbenzahl eines Bogens (IV) vorgeschrieben sind.
vgl.
Kopiegeld.
Wort danach: Kopiegeld
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