Wort davor: Kopfstein
Kopfsteuer
Wortklasse: Femininum
Kopfsteuer (I)
Erklärung:
Personalabgabe, wie Kopfgeld (I).
- Datierung: 1631
Fundstelle: CAug. II 1 S. 1671
- Datierung: 1664
Fundstelle: Foffa 307
- Belegtext:
nach langem rahtschlagen ward eine allgemeine kopfsteur [wegen d. gefahr von denen in das reich einbrechenden tuerken] auf vier jahre verwilligt und dahin
geschlossen: daß jede person im reich, geist- und weltlich, hoch und nider, mann und frauen, von 1000 gulden einen, von 500 einen halben, und die darunter hatten, sobald sie das 15. jahr ihres alters
erreichet, 1/24 oder einen groschen, sonsten aber von 25 gulden nutzung gleichfalls jede person, auch jeder jud und juedinn, jung und alt, vor sich einen gulden erlegen ... solten
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. 1097
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
edict, wie viel eine jede person in der Chur- und Marck Brandenburg an kopff-steuer entrichten soll ...
Datierung: 1677
Fundstelle: CCMarch. IV 5 Sp. 1
[weitere Angaben: ebd. 1-132 zahlreiche Kopfsteuerordnungen bis 1711]
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1677
Fundstelle: Scotti,Cleve I 553
- Belegtext:
erhebung einer außerordentlichen allgemeinen kopfsteuer zur bestreitung der durch die kriegerischen zeitumstaende noethig gewordenen ausgaben
Datierung: 1701
Fundstelle: Scotti,Cleve II 724
- Belegtext:
capitation, kopff-steuer, eine gewisse herrschafftliche anlage, welche von jedem kopff oder person durch die obrigkeit eines landes eingefordert wird und welche nach dem zustand und nahrung eines ieden eingerichtet ist
Datierung: 1704
Fundstelle: Hübner,ZtgLex. 218
- Datierung: 1707
Fundstelle: ÜberlingenStR. 650
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- Datierung: 1718
Fundstelle: Reyscher,Stat. 586
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- Datierung: 1733
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 169
- Datierung: 1748
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 528
- Belegtext:
die andere art der abgaben findet hin und wieder ... unter dem namen des kopfgeldes oder der kopfsteuern statt und muß von allen einzeln personen maennlichen und weiblichen geschlechtes
gegeben werden, denen nicht wegen ihres standes oder wegen ihrer gueter die befreyung zusteht
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 342
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- Belegtext:
die kopfsteuer ... [war d.] gewoehnliche mittel, wodurch man sich ... bey großen nothfaellen und casibus extraordinariis zu helfen suchte
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 381
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kopfsteuer ... ist ... dieienige abgabe, welche ein buerger fuer seine person allein entrichten muß, ohne auf sein vermoegen und taeglichen verdienst zu sehen ... es ist leicht
zu erachten, daß es in diesem verstand sehr gering seyn mueße, weil es einen ieden auf gleiche art in anschlag bringt; aber man hat deswegen auch in gesitteten staaten diese abgaben nach dem verhaeltnis
der gueter und der taeglichen einkuenfte des untertans bestimmt und das kopfgeld der vermoegenssteuer sehr aehnlich gemacht
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 666
- Belegtext:
jeder buerger ist schuldig, eine jaehrliche kopfsteuer ... zu entrichten
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 670
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in einigen christlichen staten pflegt man auch die juden alle gleich mit einer kopf-steuer oder einem schutz-gelde zu belegen ohne die geringste ruecksicht auf ihr vermoegen oder erwerb zu nehmen
Datierung: 1788
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 44 S. 41
Kopfsteuer (II)
Erklärung:
Abgabe für Tiere, wie Kopfgeld (II).
Wort danach: Kopfsteuergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten