Wort davor: Kopfabhauen

Kopfabschlagen
Wortklasse: subst. Infinitiv

Kopfabschlagen (I)
Erklärung: wie Kopfabhauen.

Kopfabschlagen (II)
Erklärung: die Vollziehung der Strafe des Kopfabschlagens (I).

Wort danach: Kopfbühel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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