Wort davor: Koogesrechnung
Koogsrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
für einen Koog (II) geltendes Recht.
- Belegtext:
kogh ist ein fresisch wordt in den wasserlendern, da aus dem wilden wasser ein ordt landes eingeteichet wirt, vnd werden die consorten kogsleuete geheissen, diese haben zu haupteren teichrichter vnd
sechßzehen vnd jhre sonderliche kogsrecht vnd willkuer
Datierung: 1595?
Fundstelle: JütLow. 1590 III s.v. kogh
Wort danach: Kopf
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