Konventsprofeßbruder [Ergänzung zum Druck]
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Mitglied einer geistlichen Gemeinschaft, der 1Profeß (I) abgelegt hat.
vgl.
Mönch (I).
Wort danach: Konventsschluß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten