Wort davor: Konvention(s)klage
Konvention(s)sache
Wortklasse: Femininum
Konvention(s)sache (I)
Erklärung:
Hauptsache im Prozeß.
- Belegtext:
sol ... [bei Widerklage] dy convention-sache ... in irem lauffe nicht gehindert werden
Datierung: 1663
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 219
- Belegtext:
ist der gegenanspruch [der Beklagten] von der art, daß der richter in der conventionssache auch darüber competent seyn kann, so ist der beklagte ... befugt,
seine forderung im wege der wiederklage sogleich ... vor dem nämlichen richter geltend zu machen
Datierung: 1830
Fundstelle: Puchta,Justizämter II 141
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Konvention(s)sache (II)
Erklärung:
Vertragsangelegenheit.
Wort danach: Konventsjungfer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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