Belegtext:
wenn ... des klaegers sache mit denen haendeln, darum ihn der beklagte auch gerichtlich besprechen will, keine verwandtniß hat, noch eine aus der andern herfließt, alsdann ist des beklagten forderung
fuer keine wiederklage, sondern fuer eine ... conventions-klage zu halten Datierung: 1650
Fundstelle:EstRitterLR. 205
Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)