Wort davor: Kontrolleuramt

Konvent
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
sprachliche Erläuterung: aus lat. conventus 'Zusammenkunft'.

Konvent (I)
Erklärung: Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder eines Klosters oder Ordens.

Konvent (II)
Erklärung: das Gebäude, in dem der Konvent (I) zusammentritt bzw. wohnt.
Konvent (III)
Erklärung: allg. Versammlung.
Konvent (IV)
Erklärung: Übereinkunft.
vgl. Konvention (I).

Wort danach: Konvent(s)bruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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