Belegtext:
wenn unsere bürger einer den andern ein stück ackers verpfaendet und geld darin thut, so geschiehet die verpfaendung auf etzliche jahre, und werden darüber contracts-brieffe ufgerichtet Datierung: 1589
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle:Westphalen,Mon. I 2093
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