Wort davor: kontrahieren

Kontrakt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: durch übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft.
sprachliche Erläuterung: aus gleichbed. mlat. contractus 'Vertrag' entlehnt.

Wort danach: Kontrakt(s)brief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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