Wort davor: Kontrahent
kontrahieren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung:
aus d. gleichbed. lateinisch contrahere 'ein Rechtsverhältnis begründen'.
- Belegtext:
so parteyen miteinander contrahiren und kewf beschliessen wollen, so sollen sy die ... solemnitet und gebreuch [halten]
Datierung: 1521
Fundstelle: WindsheimRef. 99
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- Belegtext:
all dieweil daß er ein narr ist oder tobet, mag er nicht contrahiren
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 10r
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen alle contrahirende partheien bei verlust der guetter und kauffgeldts ... vffrichtig und redlich handeln
Datierung: 1586
Fundstelle: CCNass. I 519
- Datierung: 1710
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 531
- Belegtext:
denen ... unmündigen, so ihr vollkommliches alter nicht erreichet, ohne derer eltern ... consens ... weder zu contrahiren, zu verkaufen, zu verschenken ... keineswegs verstattet ... werden solle
Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 227
- Belegtext:
so koennen nicht minderjaehrige ohne bewilligung ihrer curatorn contrahiren
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 227
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- in Google Books
- Belegtext:
leute, die sich zu kriegesdiensten schicken und contrahiren koennen
Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 19
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Wort danach: Kontrakt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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