Wort davor: Konterzettel

kontestieren
Wortklasse: Verb
Erklärung: einen Prozeß förmlich einleiten, befestigen (III).
sprachliche Erläuterung: aus lat. contestari 'als Zeugen aufrufen, vor Zeugen erklären'.
vgl. Litiskontestation.

Wort danach: Kontingent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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