Wort davor: Konterbande
Konterbandeware
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Wirtschaftsgüter, die besonderen Ein- und Ausfuhrbestimmungen und in Kriegszeiten einem Handelsverbot unterliegen.
Wortbildungshinweis: zu
Konterbande.
- Datierung: 1677
Fundstelle: HambGSamml. IX 283
- Belegtext:
jenige frümbde aber, so ihren wein oder auch andere contrebande waaren, die von unß verbotten sind, durch unßere land ... füehren wollen, sollen ... mit transit-patenten ... versehen seyn
Datierung: 1745
Fundstelle: InterlakenR. 599
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
contrabande waaren ... sind nur ... bey kriegszeiten, und zwar nach gewissen orten zu verfuehren, unfrey
Datierung: 1753
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 II 602
- Belegtext:
contrebande-waaren sind solche sachen und guether, welche ... bey kriegeszeiten ... nicht duerfen den feinden ueberlassen oder sonst aus und in das land gefuehret werden
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1051
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 1098
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die waaren theilen sich in erlaubte und unerlaubte ... oder kontrebandwaaren ... ein. die leztern sind entweder solche, deren einfuhre und gebrauch ganz verboten ist ... oder wobey
bloß die landesherrlichen gefaelle an zoll, accise ... unterschlagen worden sind
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 163
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: konterbandisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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