Wort davor: Konsistorienschreiber

Konsistorium
Wortklasse: Neutrum

Konsistorium (I)
Erklärung: im mittelalterlichen und neuzeitlich-katholischen Kirchenrecht.

Konsistorium (I 1)
Erklärung: die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes.

Konsistorium (I 2)
Erklärung: die den Bischof in der Ausübung seiner Jurisdiktion unterstützende Behörde.
Konsistorium (II)
Erklärung: im Bereich der evangelischen Kirche vom 16.Jh. an eine vom Landesherrn eingerichtete kirchliche Verwaltungs- und Justizbehörde mit gemischt weltl.-geistl. Besetzung; reich belegt in Sehling,EvKO..
Konsistorium (III)
Erklärung: Rechtsprechungs- und Beratungsorgan im weltlichen Bereich.
vgl. Konsistoriumsversammlung.

Wort danach: Konsistoriumsversammlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten