Wort davor: Konnossement
Konperson
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Ehegatte.
Wortbildungshinweis: zu
Kone (I).
- Belegtext:
soll derselben chonperson ir zuegestelter [Erb-]thail beleiben
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 402
- Belegtext:
denen chonpersohnen ist unverwert, ihre haab und gueter unter einander auszuwechseln
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 6 § 4
- Belegtext:
das testiren mag kein chonpersohn der andern wehren noch sperren
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 15 § 6
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 17 § 8
- Belegtext:
in ... Steyr ... pfleget es ... zugeschehen, daß ... die ueberlebende cohn-person ... in omnia defuncti bona succedire
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 327
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
stirbt jemand ohne letzten willen und verläst einen ehegenossen ... solle seine verlassenschaft der überlebenden con- ... persohn erblich zufallen
Datierung: 1720
Fundstelle: Wesener,ErbrechtÖsterr. 116
Wort danach: Konreit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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