Wort davor: Konklusion(s)schrift

Konkurs
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch concursus 'Zusammenlaufen, Herbeieilen', 'Auflauf' ohne rechtlichen Bezug bereits im 16. Jh. belegt (1571 Roth s.v.).

Konkurs (I)
sprachliche Erläuterung: von lateinisch concursus creditorum 'Zusammenlauf der Gläubiger' seit dem 17. Jh. Bezeichnung für das gerichtliche Verfahren zur anteiligen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähig gewordenen Schuldners.

Konkurs (II)
Erklärung: die dem Konkurs (I) unterliegende Vermögensmasse.
Konkurs (III)
Erklärung: Verfahren bei der Bewerbung um ein (geistliches) Amt.

Wort danach: Konkurssache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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