König(s)straße
Wortklasse: Femininum
König(s)straße (I)
Erklärung:
dem König (I) wie die Wasserwege rechtlich zugeordnete und unter besonderem Friedensschutz stehende Land- und Heerstraße.
Wort danach: Königsstück
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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