Königsschultheiß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
der im Namen des Königs (I) zu Gericht sitzt.
vgl.
Königschulze.
Wort danach: Königschulze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten