Wort davor: König(s)lehen
Königsleute
Wortklasse: Plural
Königsleute (I)
Erklärung:
ursprünglich zum Schutz bestimmter Burgen angesetzte Bauernkrieger, später kurpfälzische (teilweise auch mainzische) Untertanen, die zwar mit Kopfzins und Hauptfall belastet, aber andererseits
freizügig sind und geringere Steuerlast ( Königsbede) als andere Untertanen zu tragen haben (vgl. M. Schaab, Die Königsleute in den rechtsrheinischen
Teilen der Kurpfalz/ZGO. 111 (1963) 123).
- Belegtext:
die ... gerichte mit den armen lüden ..., die man nennet die konigeslude, sin von dem riche einem grafen von Wertheim verpfendet
Datierung: 1349
Fundstelle: AschaffenburgJb. 2 (1955) 55
- Datierung: 1405
Fundstelle: AdelsheimStR. 620
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- Belegtext:
dwile bischoff L. zu Spier lebt, so wollen wir der pfaltzgraf dieselben konigslute zu Sch. ... zu gnaden vertragen
Datierung: 1491
Fundstelle: Lossen,KirchePfalz 224
- Belegtext:
daneben seindt die konigßleit auch als leibeigen leit, geben doch irr sondere bedten und di haubrecht wie die leibeigen, dieselben haben aber one alle nachfolge ire sondere freyhe
zuge, dagegen fronen, raißen und geben sie schatzung irem leibsherren wie andere untertanen laut irer kayserlichen freyheiten
Datierung: um 1500
Fundstelle: ZGO.2 72 (1963) 123
- Belegtext:
alle manns und weibspersonen, so ... in diesz dorf O. heuszlich einziehen wöllen, seind ... churf. Pfaltz leibeigen und werden vom schulthesz ... ufgefangen, geben ein fanggülden und werden nachmals königsleut genant
Datierung: 1599
Fundstelle: Wasserschleben,RQ. 282
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- Belegtext:
alle bastart vnnd wildtfennge sollenn kunigsleutt sein vnnd sich derselbenn freyheittenn geprauchenn inn allwege vnuerhindert. item was von kunigsleuttenn geborenn wurdt, sollen
kunigsleutt sein vnnd inn allenn denselben freyheitten onewidersprechlich gehallttenn werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: PfälzW. II 623
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- Belegtext:
es seind auch die königsleut bisher mit landsteuer ... nicht belegt
Datierung: 1603
Fundstelle: BadW. 202 Anm. a
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- Datierung: 1668
Fundstelle: Buchen 1098
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- Belegtext:
dienstbarkeiten ..., so uns an beeht ... auf beruehrten leibeigenen, wildfaengen, koenigsleuten und andern ... zustaendig sind
Datierung: 1698
Fundstelle: PfalzLR. 590
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Königsleute (II)
Erklärung:
uneheliche Kinder.
Königsleute (III)
Erklärung:
außerehelich gezeugte Kinder eines Königs (I).
vgl.
Königskind (II).
Wort danach: königlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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