Wort davor: König(s)lehen

Königsleute
Wortklasse: Plural

Königsleute (I)
Erklärung: ursprünglich zum Schutz bestimmter Burgen angesetzte Bauernkrieger, später kurpfälzische (teilweise auch mainzische) Untertanen, die zwar mit Kopfzins und Hauptfall belastet, aber andererseits freizügig sind und geringere Steuerlast ( Königsbede) als andere Untertanen zu tragen haben (vgl. M. Schaab, Die Königsleute in den rechtsrheinischen Teilen der Kurpfalz/ZGO. 111 (1963) 123).

Königsleute (II)
Erklärung: uneheliche Kinder.
Königsleute (III)
Erklärung: außerehelich gezeugte Kinder eines Königs (I).
vgl. Königskind (II).

Wort danach: königlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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